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   BFH, 16.04.2008 - III B 36/07   

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https://dejure.org/2008,5552
BFH, 16.04.2008 - III B 36/07 (https://dejure.org/2008,5552)
BFH, Entscheidung vom 16.04.2008 - III B 36/07 (https://dejure.org/2008,5552)
BFH, Entscheidung vom 16. April 2008 - III B 36/07 (https://dejure.org/2008,5552)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haushaltsaufnahme eines auswärts studierenden Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Zur Haushaltsaufnahme bei einem volljährigen Studenten, der zu Studienzwecken auswärts untergebracht ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld - Haushaltszugehörigkeit eines Kindes mit eigener Wohnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld auch für Studenten mit eigener Wohnung?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Student mit eigener Wohnung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kindergeld
    Das Kindergeld - Überblick zu §§ 62 ff. EStG
    Modalitäten und Höhe des Kindergeldes
    Konkurrenzfälle
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1439
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.12.2003 - VIII R 67/00

    Kindergeld: mehrere Berechtigte

    Auszug aus BFH, 16.04.2008 - III B 36/07
    Auch bei einer räumlichen Trennung kann daher durchaus ein -weiterer-ortsbezogener Mittelpunkt gemeinschaftlicher Lebensinteressen des Kindes in der Familienwohnung bestehen, insbesondere wenn entsprechender Wohnraum vorgehalten wird und die Aufenthalte dort einen zeitlich bedeutsamen Umfang haben und nicht nur als bloße Besuche zu werten sind (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 67/00, BFH/NV 2004, 934).
  • BFH, 18.02.2008 - III B 69/07

    Haushaltsaufnahme auch bei volljährigen Kindern möglich

    Auszug aus BFH, 16.04.2008 - III B 36/07
    Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzukommen, die auf eine dauerhafte Trennung vom elterlichen Haushalt schließen lassen (Senatsbeschluss vom 18. Februar 2008 III B 69/07, nicht veröffentlicht, mit Hinweis auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16. Juli 1998 4 K 2991/96, EFG 1998, 1437).
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 8/92

    Kindergeld - Stiefkind - Schwerstbehinderung

    Auszug aus BFH, 16.04.2008 - III B 36/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sei bei einer räumlichen Trennung nur dann eine Familiengemeinschaft anzunehmen, wenn eine gesicherte Grundlage für die Annahme bestehe, dass die Trennung nur vorübergehend sei (BSG-Urteile vom 17. Mai 1988 10 RKg 10/86, SozR 3-5870 § 3 des Bundeskindergeldgesetzes -BKGG- Nr. 6, und vom 8. Dezember 1993 10 RKg 8/92, SozR 3-5870 § 2 BKGG Nr. 22; Urteile des FG Baden-Württemberg vom 29. Dezember 1998 9 K 230/97, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1999, 564, und des Sächsischen FG vom 25. September 2002 5 K 440/02 (KG), EFG 2003, 332).
  • FG Sachsen, 25.09.2002 - 5 K 440/02

    Aufnahme eines Studenten mit Hauptwohnsitz am Studienort in den Haushalt seiner

    Auszug aus BFH, 16.04.2008 - III B 36/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sei bei einer räumlichen Trennung nur dann eine Familiengemeinschaft anzunehmen, wenn eine gesicherte Grundlage für die Annahme bestehe, dass die Trennung nur vorübergehend sei (BSG-Urteile vom 17. Mai 1988 10 RKg 10/86, SozR 3-5870 § 3 des Bundeskindergeldgesetzes -BKGG- Nr. 6, und vom 8. Dezember 1993 10 RKg 8/92, SozR 3-5870 § 2 BKGG Nr. 22; Urteile des FG Baden-Württemberg vom 29. Dezember 1998 9 K 230/97, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1999, 564, und des Sächsischen FG vom 25. September 2002 5 K 440/02 (KG), EFG 2003, 332).
  • BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 10/86

    Student - Studium - Stiefkind - Aufnahme in den Haushalt - Eigene Wohnung -

    Auszug aus BFH, 16.04.2008 - III B 36/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sei bei einer räumlichen Trennung nur dann eine Familiengemeinschaft anzunehmen, wenn eine gesicherte Grundlage für die Annahme bestehe, dass die Trennung nur vorübergehend sei (BSG-Urteile vom 17. Mai 1988 10 RKg 10/86, SozR 3-5870 § 3 des Bundeskindergeldgesetzes -BKGG- Nr. 6, und vom 8. Dezember 1993 10 RKg 8/92, SozR 3-5870 § 2 BKGG Nr. 22; Urteile des FG Baden-Württemberg vom 29. Dezember 1998 9 K 230/97, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1999, 564, und des Sächsischen FG vom 25. September 2002 5 K 440/02 (KG), EFG 2003, 332).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.07.1998 - 4 K 2991/96
    Auszug aus BFH, 16.04.2008 - III B 36/07
    Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzukommen, die auf eine dauerhafte Trennung vom elterlichen Haushalt schließen lassen (Senatsbeschluss vom 18. Februar 2008 III B 69/07, nicht veröffentlicht, mit Hinweis auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16. Juli 1998 4 K 2991/96, EFG 1998, 1437).
  • FG Baden-Württemberg, 29.12.1998 - 9 K 230/97

    Anspruch auf Kindergeld für ein Kind der Ehegattin; Erfordernis des örtlich

    Auszug aus BFH, 16.04.2008 - III B 36/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sei bei einer räumlichen Trennung nur dann eine Familiengemeinschaft anzunehmen, wenn eine gesicherte Grundlage für die Annahme bestehe, dass die Trennung nur vorübergehend sei (BSG-Urteile vom 17. Mai 1988 10 RKg 10/86, SozR 3-5870 § 3 des Bundeskindergeldgesetzes -BKGG- Nr. 6, und vom 8. Dezember 1993 10 RKg 8/92, SozR 3-5870 § 2 BKGG Nr. 22; Urteile des FG Baden-Württemberg vom 29. Dezember 1998 9 K 230/97, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1999, 564, und des Sächsischen FG vom 25. September 2002 5 K 440/02 (KG), EFG 2003, 332).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 4 K 2296/15

    Kindergeld kann ausnahmsweise vorrangig den Großeltern und nicht den Eltern

    Der Beschluss des BFH vom 16. April 2008 (- III B 36/07 -) spreche sogar dafür, dass die vorherige Haushaltsaufnahme im Haushalt des Klägers und seiner Ehefrau nur gelockert und niemals aufgehoben worden sei.

    Das örtliche Merkmal der Haushaltsaufnahme beziehe sich auf eine bestimmte gemeinsame Familienwohnung als ortsbezogener Mittelpunkt der gemeinschaftlichen Lebensinteressen (Bezugnahme auf BFH, Beschluss vom 16. April 2008 - III B 36/07 -).

    Der zitierte Beschluss des BFH vom 16. April 2008 (- III B 36/07 -) helfe in der Sache nicht weiter, da er einen anderen Sachverhalt - getrennt lebende Elternteile - betreffe, so dass er auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sei.

  • BFH, 03.04.2012 - V B 130/11

    Grundsätzliche Bedeutung; Voraussetzungen einer Haushaltsaufnahme; Aufnahme zu

    Dabei bezieht sich das örtliche Merkmal der Haushaltsaufnahme auf die gemeinsame Familienwohnung als ortsbezogener Mittelpunkt der gemeinschaftlichen Lebensinteressen (BFH-Beschlüsse vom 16. April 2008 III B 36/07, BFH/NV 2008, 1326; in BFH/NV 2011, 788).

    Für die Annahme einer Haushaltsaufnahme nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 EStG kommt es nicht darauf an, sondern auf das Vorliegen der zuvor unter 2. a) dargelegten materiellen, immateriellen und örtlichen Elemente (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1326).

  • BFH, 14.01.2011 - III B 96/09

    Grundsätzliche Bedeutung bei Haushaltsaufnahme - Verstoß gegen das Gebot

    Das örtliche Merkmal der Haushaltsaufnahme bezieht sich auf die gemeinsame Familienwohnung als ortsbezogener Mittelpunkt der gemeinschaftlichen Lebensinteressen (Senatsbeschluss vom 16. April 2008 III B 36/07, BFH/NV 2008, 1326).
  • BFH, 12.04.2012 - III B 97/11

    Beurteilung der Kindergeldberechtigung für ein auswärts studierendes Kind -

    Er begehrt allgemein die Klärung der Frage, wann besondere Umstände im Sinne der Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 2008 III B 69/07 (BFH/NV 2008, 948) und vom 16. April 2008 III B 36/07 (BFH/NV 2008, 1326) darauf schließen lassen, dass ein Student, der auswärts ein Studium aufgenommen hat, dauerhaft vom elterlichen Haushalt getrennt ist.

    b) Mit dem Vortrag, das FG sei von der BFH-Rechtsprechung abgewichen, weil es zu Unrecht besondere Umstände im Sinne der Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2008, 948 und in BFH/NV 2008, 1326 angenommen habe, macht der Kläger keine Divergenz geltend.

  • FG Hamburg, 11.06.2019 - 6 K 78/18

    Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung der Großmutter in Polen, bei der die

    Ein Kind kann, wenn es eine eigene Wohnung bewohnt, neben dem ihm mit dieser Wohnung ausschließlich zuzuordnenden Lebensmittelpunkt einen weiteren durch die gemeinschaftlichen Lebensinteressen begründeten Lebensmittelpunkt der Familie unterhalten (BFH, Beschluss vom 16. April 2008, III B 36/07, BFH/NV 2008, 1326, juris, Rn. 10).

    Für die Frage der Haushaltsaufnahme ist bei einem Kind, das bisher ausschließlich in der elterlichen oder großelterlichen Wohnung gewohnt hat und zu Ausbildungszwecken eine Wohnung außerhalb der Familienwohnung bezieht, daher lediglich entscheidend, ob es in der Familienwohnung weiterhin einen - ggf. weiteren - Lebensmittelpunkt unterhält (BFH, Beschluss vom 16. April 2008, III B 36/07, BFH/NV 2008, 1326, juris, Rn. 10).

  • BFH, 09.12.2011 - III B 25/11

    Vorrangbestimmung zwischen mehreren Kindergeldberechtigten bei im Ausland

    Eine zeitweilige auswärtige Unterbringung des Kindes zum Studium unterbricht die Haushaltszugehörigkeit nach der Senatsrechtsprechung in der Regel nicht (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 16. April 2008 III B 36/07, BFH/NV 2008, 1326, und in BFH/NV 2008, 948).
  • FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2013 - 4 K 787/09

    Kindergeld: Keine Haushaltsaufnahme von Pflegekindern in den Familienhaushalt des

    Das örtliche Merkmal der Haushaltsaufnahme bezieht sich auf eine bestimmte gemeinsame Familienwohnung als ortsbezogener Mittelpunkt der gemeinschaftlichen Lebensinteressen (BFH-Beschluss vom 16. April 2008 III B 36/07, BFH/NV 2008, 1326).

    Ein gemeinsames Familienleben im Sinne eines Miteinanderwohnens in einer gemeinsamen Familienwohnung, in der auch die gemeinschaftlichen Lebensinteressen verwirklicht werden (BFH-Beschluss vom 16. April 2008 III B 36/07, BFH/NV 2008, 1326) fand dagegen nicht statt und wurde vom Kläger auch nicht behauptet.

  • FG Saarland, 25.02.2021 - 2 K 1395/20

    Kindergeld: Zu den Voraussetzungen eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einem

    Das örtliche Merkmal der Haushaltsaufnahme bezieht sich auf die gemeinsame Familienwohnung als ortsbezogener Mittelpunkt der gemeinschaftlichen Lebensinteressen (BFH vom 16. April 2008 III B 36/07, BFH/NV 2008, 1326).
  • SG Osnabrück, 03.12.2009 - S 27 KG 9/08
    Für die Frage der Haushaltsaufnahme ist bei einem Kind, das bisher ausschließlich in der elterlichen Wohnung gewohnt hat und zu Ausbildungszwecken eine Wohnung außerhalb der Familienwohnung bezieht, daher lediglich entscheidend, ob es in der elterlichen Wohnung weiterhin einen - ggf. weiteren - Lebensmittelpunkt unterhält (vgl. BSG, Urteil vom 8.12.1993 - 10 RKg 8/92; BFH, Beschluss vom 16.4.2008 - III B 36/07).

    Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzukommen, die auf eine dauerhafte Trennung vom elterlichen Haushalt schließen lassen (vgl. BFH, Beschluss vom 16.4.2008 - III B 36/07).

  • FG Köln, 25.11.2015 - 14 K 1304/15

    Bewilligung von Kindergeld bei Aufnahme des volljährigen Pflegekindes in den

    So hat der BFH beispielsweise eine Haushaltszugehörigkeit zu den Eltern bei Internatsaufenthalt mit Zustimmung der Eltern und bei auswärtiger Unterbringung am Studienort bejaht, wenn während des Studiums bei den Eltern noch ein Zimmer zur Verfügung steht, in welches das Kind regelmäßig an Wochenenden und in den Semesterferien zurückkehrt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16.04.2008 III B 36/07, BFH/NV 2008, 1326; vom 18.02.2008 III B 69/07, juris).
  • BFH, 11.02.2014 - III B 113/13

    Revisionszulassung wegen Divergenz bei kumulativer Urteilsbegründung

  • BFH, 28.01.2009 - III S 69/08

    Keine Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 EStG bei kurzfristigen Aufenthalten

  • FG Düsseldorf, 09.03.2018 - 14 K 2976/16

    Anspruch auf Kindergeld für den schwerbehinderten Bruder als Pflegekind

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.03.2013 - 6 K 2488/11

    Kindergeld für Enkelkind: Haushaltsaufnahme bei länger währender Inhaftierung

  • FG Bremen, 28.10.2019 - 2 K 64/18

    Kein vorrangiger Kindergeldanspruch des in Deutschland lebenden polnischen Vaters

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